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   BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09   

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https://dejure.org/2010,5812
BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09 (https://dejure.org/2010,5812)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - 3 StR 502/09 (https://dejure.org/2010,5812)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09 (https://dejure.org/2010,5812)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 31 Nr. 1 BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg); Aufklärungshilfe (zwingende Erörterung bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 246a StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von der Maßregelanordnung wegen fehlenden Therapiewillens des Betroffenen

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Strafzumessung i.R.e. Ablehnung der Anwendung des § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auf einen geständigen und seinen Bruder belastenden Täter

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von der Maßregelanordnung wegen fehlenden Therapiewillens des Betroffenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen von der Maßregelanordnung wegen fehlenden Therapiewillens des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer Strafzumessung i.R.e. Ablehnung der Anwendung des § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) auf einen geständigen und seinen Bruder belastenden Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2009, 48; NStZ 2009, 261).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Ob der Mangel an Therapiebereitschaft den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2009, 48; NStZ 2009, 261).
  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07

    Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 561/08

    Aufklärungshilfe (Erörterung einer Strafmilderung; eigenständige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Die getroffenen Feststellungen hätten daher für das Landgericht Anlass sein müssen, die Milderungsmöglichkeit des § 31 Nr. 1 BtMG zu erörtern (vgl. BGH NStZ 2009, 394, 395).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 253/09

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (kein zwingendes Gebot der Nennung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass die am 1. September 2009 durch das 43. StrÄndG vom 29. Juli 2009 (BGBl I 2288 ff.) in Kraft getretene Änderung des § 31 BtMG gemäß Art. 316d des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch nicht auf Verfahren anzuwenden ist, in denen vor dem 1. September 2009 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 25).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05

    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Ob der Mangel an Therapiebereitschaft den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
    Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es vielmehr gerade sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten erst zu wecken (BGH NStZ-RR 1997, 34 f.).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Die Aussicht auf einen Behandlungserfolg muss daher positiv festgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, NStZ-RR 2010, 141).

    Ob der Mangel an Therapiebereitschaft den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Die Therapieunwilligkeit steht der Maßregelanordnung daher nicht notwendig entgegen (vgl. BT - Drucks. 16/1110 S. 13; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, NStZ-RR 2010, 141; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 30).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot,

    Ob der Mangel an Bereitschaft, sich in einer Entziehungsanstalt behandeln zu lassen, den Schluss auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Maßregel rechtfertigt, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09 Rn. 5; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71, 73).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 236/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Anordnung)

    Das Tatgericht hat dabei auch zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung in der Maßregel geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, NStZ-RR 2010, 141 dort nur Leitsatz).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 65/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Aussicht auf

    Seine - insoweit rechtsfehlerfreie - Erwägung, dass während des Maßregelvollzugs die Therapiebereitschaft der Betroffenen geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, Rn. 5; vom 10. Juli 2012 - 2 StR 85/12, Rn. 14 und vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, Rn. 9; siehe auch BT-Drucks. 16/1110, S. 13), vermag allein die Annahme einer Therapieerfolgsaussicht nicht zu tragen.
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